Die Wahl am 9. Juni ist eine kommunale Wahl.
Das heißt, es geht um die Kommune. Eine Kommune ist eine Stadt oder Gemeinde, und deshalb ist die Kommunalwahl eine Wahl, die direkt vor Ort erfolgt und vor Ort viel verändern und bewegen kann.
Die Wahl von Personen in den Gemeinderat der Stadt Nürtingen entscheidet darüber, welche Personen in dieses kommunale Paralament gewählt werden. Der Gemeinderat der Stadt Nürtingen umfasst 32 Personen. Aus dem Grund hat man bei der Gemeinderatswahl in Nürtingen 32 Stimmen.
Die Nürtinger Liste/Grüne ist eine Wählervereinigung und tritt als Liste an. Diese Liste hat 32 Kandidatinnen und Kandidaten. Wird diese Liste unverändert und als einzige Liste abgegeben, so gilt für diese 32 Personen, dass jede Person eine Stimme erhält und somit alle Personen mit je einer Stimme gewählt sind.
Die Wahl ist deshalb sehr umfangreich. Die Wahlunterlagen werden deshalb schon vor dem 9. Juni per Post verschickt. Dann kann man sich zuhause hinsetzen, und sich die Namen der vielen Kandidatinnen und Kandidaten durchlesen.
Diese Wahlunterlagen werden dann am 9. Juni, dem Wahlsonntag, mitgenommen ins Wahllokal. Ein Wahllokal ist der Raum, wo der Wähler oder die Wählerin die Stimme abgeben darf. Damit nicht alle 41.000 Einwohner von Nürtingen in ein Gebäude gehen müssen, gibt es verschiedene Räumlichkeiten.
Welcher Raum gilt, steht im Anschreiben, das mit den Wahlunterlagen per Post zuhestellt wird. Das kann zum Beispiel die Schule in der Nachbarschaft sein, oder das Rathaus in einem Teilort, oder eine städtische Turnhalle.
Wir freuen uns, wenn bei der Gemeinderatswahl jede Person der Nürtinger Liste/Grüne je eine Stimme erhält.